Ich arbeite nach dem Wahlarztprinzip. Das bedeutet, dass Sie selbst für die Kosten der Therapie aufkommen. Im Anschluss an die Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese können Sie gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Kosten-Teilrefundierung einreichen. Je nach Sozialversicherungsträger erhalten Sie dann 40-60% der Kosten rückerstattet. Private Zusatzversicherungen übernehmen meist 80-100% der Therapiekosten.
Welcher Tarif bzw. welche Zeiteinheit angewendet wird, richtet sich nach dem Störungsbild.
Logopädinnen und Logopäden arbeiten nach ärztlicher Anordnung. Daher ist für die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie eine ärztliche Verordnung notwendig.
Diese erhalten Sie bei folgenden Fachärzten:
Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Facharzt für Neurologie
Auf der Verordnung müssen folgende Informationen vermerkt sein:
Die Verordnung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger chefärztlich bewilligen lassen.
AKTUELL: KEINE Bewilligungspflicht für Versicherte der ÖGK und BVAEB!