Kosten

Wahllogopädie

Ich arbeite nach dem Wahlarztprinzip. Das bedeutet, dass Sie selbst für die Kosten der Therapie aufkommen. Im Anschluss an die Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese können Sie gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger zur Kosten-Teilrefundierung einreichen. Je nach Sozialversicherungsträger erhalten Sie dann 40-60% der Kosten rückerstattet. Private Zusatzversicherungen übernehmen meist 80-100% der Therapiekosten. 

Tarife

  • 30 Minuten - 55€
  • 45 Minuten - 75€
  • 60 Minuten - 95€

Welcher Tarif bzw. welche Zeiteinheit angewendet wird, richtet sich nach dem Störungsbild. 

Verordnung

Logopädinnen und Logopäden arbeiten nach ärztlicher Anordnung. Daher ist für die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie eine ärztliche Verordnung notwendig.

 

Diese erhalten Sie bei folgenden Fachärzten:

  • Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

  • Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

  • Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

  • Facharzt für Neurologie

Auf der Verordnung müssen folgende Informationen vermerkt sein:

  • Persönliche Daten des Patienten bzw. der Patientin
  • Diagnose
  • Zuweisung zur logopädischen Therapie
  • Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (10x 60 Minuten) 

Die Verordnung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger chefärztlich bewilligen lassen.

 

AKTUELL: KEINE Bewilligungspflicht für Versicherte der ÖGK und BVAEB!